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AGB

Metalltechnik Birkelbach
Stand: Juni 2026

​§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Fertigungen und Montageleistungen der Metalltechnik Birkelbach.

 

§2 Angebot und Vertrag

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

 

§3 Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

§4 Lieferung und Montage

Montagetermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Materialengpässen oder anderen unvorhersehbaren Umständen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Der Auftraggeber hat einen freien und sicheren Zugang zum Montageort sicherzustellen.

 

§5 Abnahme

Die Leistung gilt mit Abschluss der Montage oder Ingebrauchnahme als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

 

§6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

§7 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Metalltechnik Birkelbach.

 

§9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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