
METALL NACH MAß.
Metalltechnik Birkelbach setzt da an, wo Sonderlösungen gefragt sind. Von der Idee bis zur Umsetzung- Planung, Konstruktion und Ausführung inklusive.
Dein Anbieter für individuelle Lösungen aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium. Rund ums oder im Haus.
Neues Projekt? Oder bloß eine Idee?
AGB
Metalltechnik Birkelbach
Stand: Juni 2026
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Fertigungen und Montageleistungen der Metalltechnik Birkelbach.
§2 Angebot und Vertrag
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
§3 Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§4 Lieferung und Montage
Montagetermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Materialengpässen oder anderen unvorhersehbaren Umständen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Der Auftraggeber hat einen freien und sicheren Zugang zum Montageort sicherzustellen.
§5 Abnahme
Die Leistung gilt mit Abschluss der Montage oder Ingebrauchnahme als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§7 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Metalltechnik Birkelbach.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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